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Neuregelungen zur Vereinsbesteuerung beschlossen.

Am 21.09.2007 hat der Bundesrat dem Gesetz zur Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements zugestimmt, mit welchem das Steuerrecht für Vereine erheblich vereinfacht und verbessert werden soll. Es umfasst die nachfolgenden Punkte

1. Vereinheitlichung der Förderzwecke im Gemeinnützigkeits- und Spendenrecht
2. Vereinfachung und Anhebung der Spendenhöchstgrenzen
3. Absenkung der Spendenhaftung auf 30% (bisher 40%)
4. Sonderausgabenabzug für Mitgliedbeiträge an Kulturfördervereine
5. Anhebung des Übungsleiterfreibetrages auf 2.100 EUR
6. jährlicher Freibetrag für nebenberuflich gemeinnützig Tätige (500 EUR)
7. Anhebung der Besteuerungsgrenze auf 35.000 EUR
8. vereinfachter Spendennachweis bis 200 EUR
9. Änderungen in der Abgabenordnung bezüglich Verwendung der Mittel bei Auflösung eines Vereins
10. Verbesserung der Stiftungsgründung


Sie möchten mehr wissen? Dann fragen Sie uns, oder besuchen Sie uns bei einem Seminar zum Thema Vereinssteuerrecht. Aktuelle Termin nennen wir Ihnen gern telefonisch unter 03464/570000.



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