Neuregelungen
zur Vereinsbesteuerung beschlossen.
Am
21.09.2007 hat der Bundesrat dem Gesetz zur Stärkung
des bürgerschaftlichen Engagements zugestimmt,
mit welchem das Steuerrecht für Vereine erheblich
vereinfacht und verbessert werden soll. Es umfasst die
nachfolgenden Punkte
1.
Vereinheitlichung der Förderzwecke im Gemeinnützigkeits-
und Spendenrecht
2. Vereinfachung und Anhebung der Spendenhöchstgrenzen
3. Absenkung der Spendenhaftung auf 30% (bisher 40%)
4. Sonderausgabenabzug für Mitgliedbeiträge
an Kulturfördervereine
5. Anhebung des Übungsleiterfreibetrages auf 2.100
EUR
6. jährlicher Freibetrag für nebenberuflich
gemeinnützig Tätige (500 EUR)
7. Anhebung der Besteuerungsgrenze auf 35.000 EUR
8. vereinfachter Spendennachweis bis 200 EUR
9. Änderungen in der Abgabenordnung bezüglich
Verwendung der Mittel bei Auflösung eines Vereins
10. Verbesserung der Stiftungsgründung
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